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UrheberrechtGrundsätzlich sind alle Medien (Texte, Bilder, Filme, Tonaufnahmen, Software,...) urheberrechtlich geschützt. Dadurch soll gewährleistet werden, dass schöpferisch tätige Menschen von ihren Werken leben können und damit immer neue Werke entstehen, was letztlich den Nutzern zugute kommt. Gerade im öffentlichen Bereich sollte man sich konsequent auf dem Boden der Legalität bewegen, zum einen als Schutz vor Strafen und Schadensersatzforderungen, zum anderen als Vorbildfunktion. Zur Vertiefung empfehlen wir das Internetangebot des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (www.urheberrecht.th.schule.de). Die Bedingungen für Mediennutzung sind durch Gesetze, Verordnungen und Erlasse geregelt. Diese gesetzlichen Regelungen sind sehr umfangreich und nicht immer eindeutig. Deswegen können hier nur einige für den Bildungsbereich wichtige Aspekte dargestellt werden. Alle Angaben sind ohne Gewähr. 1. Einsatz von Film- und Tondokumenten im Unterricht Film- und Tondokumente dürfen für den privaten Gebrauch mitgeschnitten bzw. kopiert werden, sofern sie keinen Kopierschutz haben. (Downloaden und Anbieten von Musik und Filmen in Internet-Tauschbörsen ist nicht erlaubt.) Auch kostenlose Weitergabe von Kopien im engeren Familien- und Freundeskreis ist zulässig (bis ca. 7 Personen). Schulischer Unterricht und Vereinsgruppen gelten in diesem Sinne nicht als privater Bereich. In der Schule dürfen verwendet werden:
In der Schule dürfen nicht verwendet werden:
Musikdarbietungen jeglicher Art (egal ob live oder von Tonträger) außerhalb des Unterrichts müssen in der Regel bei der GEMA angemeldet werden und sind gebührenpflichtig. 2. Vervielfältigung von Text- und Bildmaterial für den Unterricht Für den Unterricht dürfen vervielfältigt werden:
Die Vervielfältigung darf jeweils nur für eine bestimmte Unterrichtseinheit in einer bestimmten Klasse bestimmt sein. Wenn die Materialien in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel in einem Netzwerk, darf also nur eine bestimmte Schulklasse darauf Zugriff haben (Passwort). Für den Unterricht dürfen nicht vervielfältigt werden:
3. Einsatz von Software Von urheberrechtlich geschützter Software ist grundsätzlich nur ein Sicherheitskopie zum eigenen Gebrauch zulässig. Für jedes einzelne installierte Programm muss eine eigene Lizenz erworben werden. Viele Hersteller bieten jedoch günstige Schullizenzen an, in denen zum Teil auch die Nutzung durch Schüler und Lehrer zu Hause inbegriffen ist. Die Medienzentren erwerben regelmäßig Landeslizenzen für interessante Software und haben darüber hinaus auch Software im Verleih. 4. Veröffentlichungen im Internet Veröffentlicht werden darf nur selbst erstelltes Material. Dies gilt zum Beispiel auch für Schülerarbeiten, die ins Netz gestellt werden. Sie dürfen keine fremden Texte, Bilder oder Grafiken enthalten. Außerdem ist das Persönlichkeitsrecht zu beachten: Fotos und personenbezogene Daten dürfen nur mit Einwilligung des Betroffenen (bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigten) veröffentlicht werden. |
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