Fragen / Infos zum Edupool...

Seit 18.11.2020:
Erstes Login mit E-Mail; Passwort ändern

Allgemeine Fragen / Infos ...

1. Edupool: Eine Mediathek, in der Sie unterrichtsrelevante Filme, dazu passende Arbeitsblätter und weitere Arbeitsmaterialien sowie Hinweise zum Unterricht finden. Natürlich finden Sie hier auch Audiodateien und vieles mehr. Über den Edupool gelangen Sie auch zu folgender Software: 2. Onilo: Sprach- und Leseförderung mit animierter Kinderliteratur und Wissensvermittlung mit Erklärvideos Wir fördern das Lernen mit unserem mehrfach ausgezeichneten pädagogischen Konzept, bestehend aus animierten Boardstories und einzigartigen Videoplayerfunktionen für den didaktischen Einsatz in allen Fächern. Unterstützen Sie das Text-, Lese- und Hörverständnis und die Entwicklung der Sozialkompetenzen der Kinder mit interaktiven und analogen Begleitmaterialien. Jetzt NEU: „Onilo erklärt“ Themen rund um Bildung für nachhaltige Entwicklung, macht die Klimakrise erfahrbar und motiviert zum Handeln. Nutzen Sie Onilo auf allen Endgeräten in Schulen, Kitas und zu Hause. und 3. Tutory Arbeitsblätter leicht gestalten, diese mit oder ohne Lösungen ausdrucken oder online teilen. Alles DSGVO-Konform. 4. Edumaps: Edumaps, die Alternative zu Padlet - jedoch DSGVO-konform. Erstellen Sie im handumdrehn digitale Pinnwände für z.B. Wohenpläne, Kanban-Boards, Stickerwände, Timelines und vieles vieles mehr. Für Edumaps benötigen Sie einen Zugang zum Edupool, erreichen Edumaps jedoch über www.Edumaps.de Eine Erklärung dazu finden Sie hier: https://www.edumaps.de/8619/203034/ffkgw6uz3l
Auch der Mitschnitt von Fernsehsendungen ist eindeutig eine Vervielfältigung im Sinne des Gesetzes. Der Einsatz von TV-Mitschnitten in der Bildungsarbeit ist grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Genehmigung. Dies wird aber besonders (meist bei der Ausstrahlung) bekannt gegeben. Zum Beispiel gilt das für Schulfunksendungen.
Nur wenn ich sie bei Verlagen kaufe, die eindeutig die Rechte für den Einsatz in der Bildungsarbeit mit verkaufen. Normale Geschäfte verkaufen und Videotheken vermieten nur an Einzelpersonen mit dem Hinweis "nur für den privaten Gebrauch". Für den Einsatz im Unterricht oder in der Jugend- und Erwachsenenbildung benötigt man das "Recht zur öffentlichen Wiedergabe". Dies hat der Verkäufer von Videos und DVDs in der Regel nicht erworben. Nur wenn man den Einsatz im Unterricht mit dem Verleiher ausdrücklich vereinbart hat, ist man abgesichert!
Der Erwerb der benötigten Rechte ist sehr kostspielig und zeitaufwendig. Bei Fernseh- und Hörfunkproduktionen verwalten die Rundfunkanstalten die Rechte ihrer Mitarbeiter(innen) selbst. Man muss mit einem Minutenpreis bei einem Fernsehbeitrag von mindestens 50 € rechnen; hinzukommen Material- und Bearbeitungskosten. Für einen einmaligen Einsatz lohnt sich das kaum. Bei Spielfilmen verwalten die großen Filmverleiher die benötigten Rechte - das ist noch teurer! Ihr Medienzentrum hat für seine Medien alle notwendigen Rechte gekauft und zahlt hierfür im Durchschnitt den zehnfachen Preis gegenüber einer DVD, die nur für den privaten Breich verkauft wird.
Jetzt werden gleich zwei Nutzungsrechte verletzt! Wenn man einen Film erwirbt, kann man damit noch lange nicht machen, was man will. Auch das Kopieren von Teilen ist eine unerlaubte Vervielfältigung. Legt man gar noch einen anderen Text darunter, so wird das Bearbeitungsrecht berührt.
Auch das ist leider nicht erlaubt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des "Zitierrechts" ist das Vorliegen eines "selbständigen, wissenschaftlichen Werkes". Dies ist meist nicht gegeben.
In der Schule ja. Aber nicht darüber hinaus. Es ist tatsächlich so. Und ein Jahr nach Ausstrahlung muss der Mitschnitt gelöscht werden. Für die Schulfunksendungen, die Sie im Medienzentrum bekommen, werden die Rechte regelmäßig überprüft und erneuert, so dass sie nicht immer nach einem Jahr aus dem Verleih genommen werden müssen.
Die Geräteabgabe auf Videorecorder und Kassetten regelt nur den privaten Bereich. Weil der Hersteller diese Abgabe zahlt, darf ich mitschneiden. Der Urheber wird daraus entschädigt. Aber wie gesagt: Das gilt nur für den privaten Bereich!
Richtig, hier ist ein Grenzbereich, der juristisch nicht geregelt ist. Da es hierbei um sehr viel Geld geht, haben die Kultusbehörden daran auch kein großes Interesse. Im § 15 UrhG heißt es, dass eine Veranstaltung nur dann privat ist, wenn "der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen oder Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind". Im Blick auf Schule ist das strittig. Es gibt Kultusbehörden, die definieren Schulunterricht als nicht öffentlich, allerdings ist er damit noch lange nicht privat.
Vorsätzliche Verletzung von Urheberrechten (... und Urheberrechtsverletzungen im Bildungsbereich sind meistens vorsätzlich) ist natürlich strafbar. Darüber hinaus würden vermutlich am meisten Schmerzen die Schadensersatzforderungen verursachen.
Ihr Medienzentrum erwirbt in allen Fällen die öffentlichen Auswertungsrechte für die Medien, die sie verleihen. Hier ist man auf Nummer Sicher. Darüber hinaus gibt es andere gemeinnützige oder auch gewerbliche Verleiher (die sind allerdings oft nicht ganz billig). Auf jeden Fall sollte man sich dort beraten lassen. Und dann kann man wichtige Unterrichtsmedien natürlich auch mit öffentlichen Aufführungsrechten kaufen (sog. Ö-Recht) - das kann auch eine Schule.
Das Kopieren unserer Medien ist eindeutig verboten und somit strafbar. Auch wir sind an Rechte gebunden. Wir erwerben für die Filme nur sog. Unterlizenzen. Verklagt haben wir bisher noch niemanden. Der Kunde muss aber mit dem Ausschluss aus dem Verleih rechnen. Grundsätzlich kennen wir natürlich das Problem. Aus diesem Grund versuchen wir zunehmend Medien mit Kopierrechten zu kaufen. Diese Medien werden dann aber deutlich gekennzeichnet und über unseren Newsletter bekannt gegeben.

Fazit:

Fragen Sie uns! Wir wollen den qualifizierten Medieneinsatz fördern und nicht verhindern. Ohne sinnvolle Regelungen geht es aber nicht. Wenn man sich an das geltende Urheberrecht hält, leistet man gleichzeitig einen Beitrag für eine bessere Medienkultur, für anspruchsvolle und wertvolle Filme und für die Förderung der Autoren, die nicht nur Hollywood gegenüber verpflichtet sind. In Anlehnung an: Alles, was Recht ist... Was darf ich denn - was darf ich nicht?

 

von Martin Delli